HANDWERKERBONUS 2025
		HANDWERKERBONUS 2025
Die Antragseinbringung für durchgeführte Handwerksleistungen ab 01. Jänner 2025 kann ab 01. März 2025 erfolgen.
Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.
AUCH FÜR MONTAGE & Reparatur VON TOREN & ZAUNANLAGEN
Gefördert wird die reine Arbeitsleistung für Handwerkerleistungen. 
Bei MEWALD sind dies
- Montage
 - Reparatur und Service
 - Produktion
 
der gesamten Produktpalette für private Anwendungen wie
													WEITERE INFORMATION & ANTRAG
Der Handwerkerbonus ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.
Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs).
Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 hier beantragt werden:
													Dies ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. MEWALD kann nicht garantieren, dass die Fördersumme anerkannt und ausbezahlt wird. Falls die Fördersumme nicht anerkannt wird, können wir keine Gutschriften als Ersatz anbieten.
Quelle für Infos zum Handwerkerbonus: handwerkerbonus.gv.at sowie www.bmaw.gv.at/Infos-FAQ/Handwerkerbonus.html